Ratgeber

Wohnfläche berechnen: Was zählt und was nicht (WoFlV erklärt)

Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnen: Was zählt voll, was halb, was gar nicht — und warum Exposé-Angaben oft falsch sind.

Wohnfläche berechnen: Was zählt und was nicht (WoFlV erklärt)

Wohnfläche: Eine häufig strittige Zahl

Die Wohnflächenangabe im Exposé ist oft falsch — manchmal zugunsten des Verkäufers oder Vermieters. Studien zeigen: In 50–60 % der Fälle weicht die tatsächliche Wohnfläche von der Exposé-Angabe ab, meist um 2–8 %. Bei 10 % der Fälle um über 10 %. Das hat erhebliche Auswirkungen auf Kaufpreis und Miete.

Was zählt zur Wohnfläche? (Wohnflächenverordnung WoFlV)

Wohnfläche berechnen: Was zählt und was nicht (WoFlV erklärt)
BereichAnrechnungBeispiel
Normale Wohnräume100 %Wohn-, Schlaf-, Esszimmer
Küche, Bad, Flur100 %Alles was zur Wohnung gehört
Balkon, Terrasse (einseitig)25 %Standard-Balkon
Balkon überdacht / gut ausgestattet50 %Wintergarten-ähnlich
Keller / Abstellraum (unter Gebäude)0 %Kellerabteil gehört NICHT zur WF
Dachschrägen (Höhe unter 1 m)0 %Unnutzbare Fläche
Dachschrägen (1 m bis 2 m Höhe)50 %Eingeschränkt nutzbar
Dachschrägen (über 2 m Höhe)100 %Normal nutzbar
Garage / Carport0 %Nicht zur Wohnfläche

Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle

DIN 277 vs. WoFlV

Achtung: Manche Exposés berechnen nach DIN 277 (technische Norm) — die ist oft höher als WoFlV, weil Keller und Nebenräume eingerechnet werden. Im Mietrecht gilt aber WoFlV! Im Kaufrecht: keine gesetzliche Pflicht-Norm, aber WoFlV ist üblich.

Treppenhäuser, Schächte

Gemeinsame Treppenhäuser = Gemeinschaftseigentum, nie Wohnfläche. Interne Treppen in Maisonette = anteilig zur Wohnfläche.

Wintergärten

Beheizt und vollständig verglast: 100 % Wohnfläche. Nur überdacht: 25–50 %. Offen: 0 %.

Warum die genaue Wohnfläche so wichtig ist

  • Mietrecht: Bei mehr als 10 % Abweichung nach unten → Mieter kann Miete mindern (BGH-Rechtsprechung)
  • Kaufpreis: Bei 8.000 €/m² in München: 5 m² Differenz = 40.000 € Wert-Unterschied
  • Hausgeld: Wird oft nach Wohnfläche aufgeteilt — falsche Angabe = zu viel zahlen
  • Heizkosten: Abrechnungsgrundlage bei zentraler Abrechnung

So überprüfen Sie die Wohnfläche selbst

  1. Grundriss mit Maßangaben vom Vermieter/Verkäufer anfordern
  2. Selbst nachmessen: Lasermessgerät (ab 15 € im Baumarkt) — oder beauftragen
  3. Flächen nach WoFlV berechnen (Schrägen, Balkon, Keller beachten)
  4. Mit Exposé-Angabe vergleichen
  5. Bei Abweichung über 3 m²: schriftlich beim Vermieter/Makler nachfragen

Was tun bei falscher Wohnfläche?

  • Als Mieter: Bei über 10 % Abweichung → Miete rückwirkend mindern (Verjährung 3 Jahre!)
  • Als Käufer: Vor dem Kauf: Nachverhandeln oder Kaufpreis anpassen. Nach dem Kauf: Schadensersatz möglich bei arglistiger Täuschung
  • Als Vermieter: Lieber korrekt angeben — Mietminderung im Nachhinein ist teurer

Mehr: Immobilienwert berechnen | Grundriss lesen | Mietrecht Tipps.

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