Wann wird das Vergleichswertverfahren angewendet?

Es eignet sich überall wo ausreichend Vergleichspreise vorliegen — besonders bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken. Gutachterausschüsse sammeln alle notariell beurkundeten Kaufpreise und leiten daraus Vergleichswerte ab.
Korrekturfaktoren
- Lage (Mikrolage): ± 10–30 %
- Stockwerk: EG −10 %, DG +5–15 %
- Baujahr/Zustand: ± 5–20 %
- Ausstattung (Parkett, Bad): ± 5–15 %
- Balkon/Terrasse: +2–8 %
- Aufzug (ab 4. OG): +3–8 %
Bodenrichtwert als Basis
Bei Grundstücken sind Bodenrichtwerte der zentrale Input. Abweichungen in Größe und Zuschnitt korrigiert der Umrechnungskoeffizient. Bodenrichtwerte: kostenlos auf BORIS-D.