Der Bodenwert ist ein zentraler Bestandteil jeder Immobilienbewertung — egal ob Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Er gibt an, was das bloße Grundstück wert ist — unabhängig von Bebauung und Gebäuden. Hier erfahren Sie, wie er berechnet wird und was ihn beeinflusst.
Was ist der Bodenwert?
Der Bodenwert (auch: Grundstückswert, Landwert) ist der Marktwert des Grundstücks im unbebauten Zustand. Er wird im Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren als eigenständige Komponente berechnet und zum Gebäudewert addiert.
Wichtig: Der Bodenwert eines Grundstücks ist unabhängig davon, ob es bebaut oder unbebaut ist. Bei einem abzureißenden Gebäude gilt: Der Wert des Grundstücks minus Abbruchkosten = Bodenwert.
Bodenrichtwert als Ausgangspunkt

Die wichtigste Grundlage für die Bodenwertermittlung ist der Bodenrichtwert. Er wird von den Gutachterausschüssen der Kommunen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert pro m² Grundstücksfläche für ein "Standardgrundstück" mit bestimmten Eigenschaften an (definierte Größe, Lage, Bebaubarkeit).
Berechnung des Bodenwertes
Die einfachste Formel:
Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
Beispiel: Grundstück 600 m², Bodenrichtwert 350 €/m²:
Bodenwert = 600 × 350 = 210.000 €
Diese einfache Rechnung ist ein erster Anhaltspunkt — aber die Realität ist komplexer.
Korrekturfaktoren für den Bodenwert
Das tatsächliche Grundstück weicht oft vom "Standardgrundstück" des Bodenrichtwerts ab. Gutachter wenden deshalb Korrekturfaktoren an:
| Einflussfaktor | Korrekturbedarf |
|---|---|
| Grundstücksgröße über/unter Durchschnitt | Zu groß: Abschlag. Zu klein: Aufschlag je m² |
| Tiefe des Grundstücks | Tiefe Grundstücke je m² günstiger (Streifen-Methode) |
| Hangneigung | Stark geneigt: −10 bis −30 % |
| Erschließungszustand | Unerschlossen: −10 bis −25 % |
| Ecklage | +5 bis +15 % (zwei Straßenseiten) |
| Baulast / Dienstbarkeit | Je nach Einschränkung: −5 bis −30 % |
| Altlasten | −20 bis −100 % je nach Schwere |
| Bebaubarkeit (GRZ/GFZ) | Höhere Ausnutzung = höherer Wert |
Bodenwert bei der Grunderwerbsteuer und AfA
Der Bodenwert hat steuerliche Bedeutung:
- Grunderwerbsteuer: Wird auf den Gesamtkaufpreis (inkl. Boden) berechnet
- AfA: Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben — nicht der Boden. Der Bodenwertanteil muss beim Kauf realistisch ermittelt werden, da er die Abschreibungsbasis beeinflusst
Als grobe Orientierung: In A-Städten macht der Bodenanteil oft 40–60 % des Gesamtkaufpreises aus, in ländlichen Regionen teils nur 10–20 %.
Wie ermittle ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
- BORIS-Online (Bodenrichtwert-Informationssystem der Bundesländer) — kostenlos
- Gutachterausschuss der Gemeinde — oft gegen geringe Gebühr
- Notar oder Sachverständiger
Achtung: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone — nicht ein Einzelwert für Ihr spezifisches Grundstück. Für eine verbindliche Bewertung brauchen Sie einen Gutachter.
Fazit
Der Bodenwert ist die unveränderlichste Komponente eines Immobilienwerts — Gebäude altern, der Boden bleibt. Eine sorgfältige Bodenwertermittlung ist die Grundlage jeder soliden Immobilienbewertung. Mehr zum vollständigen Sachwertverfahren und zur Übersicht der Grundstückspreise in Deutschland finden Sie in unseren Detailartikeln.