Warum Barrierefreiheit beim Wohnen immer wichtiger wird
Deutschland altert. Rund ein Drittel der Bevölkerung wird 2030 über 60 sein. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben — das gelingt nur, wenn das Zuhause barrierefrei ist. Stufen, schmale Türen und zu hohe Badewannen werden im Alter zur echten Gefahr. Mit dem richtigen Umbau und staatlicher Förderung lässt sich das Zuhause zukunftssicher machen.
KfW-Programm 455: Barrierereduzierung

Die wichtigste Förderung kommt von der KfW mit dem Programm 455-B (Bundesförderung):
- Zuschuss: 10 % der Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit
- Antrag: Vor Baubeginn bei der KfW stellen!
- Förderfähig: Alle Maßnahmen aus dem KfW-Merkblatt zur Barrierereduzierung
- Keine Einkommensgrenze
- Für Mieter und Eigentümer
Was wird gefördert?
| Maßnahme | Typische Kosten | Förderfähig |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche statt Badewanne | 3.000–8.000 € | Ja |
| Treppenlift | 5.000–15.000 € | Ja |
| Aufzug nachrüsten (MFH) | 30.000–60.000 € | Ja |
| Türverbreiterung (auf 90 cm) | 500–2.000 € pro Tür | Ja |
| Rampe statt Stufe am Eingang | 1.000–5.000 € | Ja |
| Haltegriffe Bad/WC | 200–800 € | Ja |
| Unterfahrbare Waschtische | 300–1.500 € | Ja |
Weitere Fördermöglichkeiten
- Pflegegrade: Personen mit Pflegegrad 1–5 erhalten bis zu 4.000 € pro Maßnahme von der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
- Landesförderungen: Viele Bundesländer haben eigene Programme (z.B. Bayern: ZWG, NRW: NRW.BANK)
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Bis zu 1.200 € Steuerersparnis auf Arbeitskosten (§ 35a EStG)
- Denkmalschutz: Kombination möglich, aber prüfen
Was sind typische Gesamtkosten eines barrierefreien Umbaus?
- Bad komplett barrierefrei: 8.000–20.000 €
- Stufenloser Eingang + Rampe: 2.000–6.000 €
- Treppenlift im EFH: 5.000–15.000 €
- Kompletter Umbau EFH (altersgerecht): 20.000–60.000 €
Checkliste: Barrierefreier Umbau planen
- ☐ KfW-Antrag VOR Baubeginn stellen (wichtig!)
- ☐ Pflegegrade vorhanden? → Pflegekasse für Maßnahmenzuschuss anfragen
- ☐ Landesförderung prüfen (Wohnort bestimmt Zuständigkeit)
- ☐ Fachbetrieb mit KfW-Erfahrung beauftragen
- ☐ DIN 18040 beachten: Norm für barrierefreies Bauen
- ☐ Handwerkerkosten für § 35a EStG dokumentieren
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