Stellplatz und Garage — oft unterschätzt als Werttreiber
Beim Immobilienkauf liegt der Fokus auf Wohnfläche, Lage und Zustand. Der Stellplatz oder die Garage wird oft als Randthema behandelt — dabei kann er entscheidend für Wert und Vermietbarkeit sein, besonders in Städten mit Parkplatzmangel.
Was ist ein Stellplatz oder eine Garage wert?

Der Wert hängt stark von der Lage ab. Innenstädte mit wenig Parkmöglichkeiten treiben die Preise in die Höhe, Vorortlagen sind deutlich günstiger.
| Typ | Kaufpreis (Großstadt) | Kaufpreis (Mittelstadt) | Monatsmiete |
|---|---|---|---|
| Außenstellplatz | 5.000–15.000 € | 3.000–8.000 € | 30–80 € |
| Tiefgaragenstellplatz | 15.000–40.000 € | 8.000–20.000 € | 60–150 € |
| Einzelgarage | 10.000–30.000 € | 5.000–15.000 € | 50–120 € |
| Doppelgarage | 20.000–50.000 € | 10.000–25.000 € | 80–200 € |
In München, Frankfurt oder Hamburg können Tiefgaragenstellplätze in Toplage 50.000–80.000 € kosten.
Separater Kauf oder als Paket mit der Wohnung?
Häufig werden Wohnung und Stellplatz gemeinsam angeboten. Achtung: Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Gesamtpreis an. Wenn Wohnung und Stellplatz separat beurkundet werden, kann die Steuer auf den Stellplatzanteil entfallen oder separat optimiert werden.
Praktischer Tipp: Fragen Sie beim Verkäufer, ob der Stellplatz separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden kann. Das ist häufig verhandelbar und kann Steuern sparen.
Stellplatz vermieten — lohnt sich das?
In Städten mit Parkplatzmangel ist ein Stellplatz ein attraktives Mietobjekt. Vorteile:
- Keine Mietpreisbremse — freie Preisgestaltung
- Kurze Kündigungsfristen (meist 1 Monat für beide Seiten)
- Kaum Verwaltungsaufwand
- Kein Mieterschutz wie bei Wohnraum
Renditeberechnung: Kaufpreis 25.000 €, Monatsmiete 100 €. Bruttorendite: 4,8 % — besser als manches Sparkonto.
WEG: Stellplatz als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum
In einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) können Stellplätze als:
- Sondereigentum: Dem einzelnen Eigentümer gehörig — kann separat verkauft und vermietet werden
- Sondernutzungsrecht: Im Gemeinschaftseigentum, aber Nutzungsrecht exklusiv einem Eigentümer zugewiesen
- Gemeinschaftseigentum: Alle dürfen, niemand hat Exklusivrecht
Wichtig: Prüfen Sie im Grundbuch und der Teilungserklärung, wie der Stellplatz rechtlich eingeordnet ist, bevor Sie kaufen.
Checkliste: Stellplatz und Garage beim Kauf
- Ist der Stellplatz im Grundbuch als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht ausgewiesen?
- Kann er separat verkauft werden (relevant für Wertsteigerung)?
- Ist er für Ihr Fahrzeug geeignet (Höhe, Breite, Länge)?
- Elektrische Anschlüsse für Wallbox vorhanden oder geplant?
- Sicherheit: Schranke, Kameraüberwachung, beleuchteter Zugang?