Schimmel: Das häufigste Streitthema im Mietrecht
Schimmel in Mietwohnungen führt regelmäßig zum Streit: Mieter sehen die Ursache in der Bausubstanz, Vermieter sehen falsches Lüften als Ursache. In vielen Fällen liegt die Wahrheit in der Mitte — und die Schuldfrage ist juristisch komplex.
Die zwei häufigsten Schimmelursachen

1. Bauliche Ursachen (Vermieter haftet)
- Wärmebrücken durch unzureichende Dämmung
- Undichtigkeiten im Dach oder in den Außenwänden
- Defekte oder fehlende Abdichtungen im Keller
- Zu geringe Heizleistung der Heizungsanlage
- Defekte Dampfbremsen in Außenwänden
2. Nutzungsbedingte Ursachen (Mieter haftet)
- Unzureichendes Lüften (Stoßlüften statt Dauerkipp empfehlenswert)
- Große Mengen Pflanzen oder Aquarien
- Wäsche in der Wohnung trocknen ohne Lüftung
- Möbel direkt an Außenwände stellen (Luftzirkulation verhindert)
Was Mieter bei Schimmel tun müssen
- Sofort melden: Schimmel schriftlich mit Datum dem Vermieter anzeigen
- Dokumentieren: Fotos mit Datum, Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen
- Frist setzen: 14 Tage für Stellungnahme und Beseitigungsplan
- Mietminderung: Je nach Ausmaß 10–20 % berechtigt
- Sachverständigen einschalten: Bei Streit klären lassen
Was Vermieter bei Schimmel tun müssen
- Schimmelmeldung ernst nehmen und Besichtigung anberaumen
- Ursachenanalyse (Gutachter) bei Unklarheit über Ursache
- Bei baulicher Ursache: Beseitigung auf eigene Kosten
- Bei Mieter-Verschulden: Schriftlich dokumentieren und ggf. auf Schadensersatz bestehen
- Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands — kein Ignorieren
Schimmel und Kündigung
Bei erheblichem und dauerhaftem Schimmelproblem ohne Beseitigung können Mieter außerordentlich kündigen. Umgekehrt kann der Vermieter bei nachgewiesenem Mieter-Verschulden nach Abmahnung kündigen — aber die Beweislast liegt beim Vermieter. Typisch: Streit endet vor Gericht, weil Ursache nicht eindeutig ist. Deshalb: Frühzeitig Sachverständigen einschalten.
Mehr zu Mietermängelrechten: Mietminderung: Wann und wie hoch? Was bei der Wohnungsübergabe dokumentiert werden sollte: Übergabeprotokoll Wohnung.