Ratgeber

Übergabeprotokoll Wohnung: Was muss rein und warum ist es so wichtig?

Das Übergabeprotokoll sichert Mieter und Vermieter gleichermaßen ab. Was darin stehen muss, welche Fehler teuer werden können, und ein Muster für die Praxis.

Übergabeprotokoll Wohnung: Was muss rein und warum ist es so wichtig?

Warum ist das Übergabeprotokoll so wichtig?

Das Übergabeprotokoll (auch: Abnahmeprotokoll) dokumentiert den Zustand einer Wohnung beim Ein- oder Auszug. Es ist die wichtigste Grundlage für spätere Streitigkeiten über Schäden und Kautionsrückzahlung. Ohne Protokoll ist es für beide Seiten schwer nachzuweisen, welche Mängel bereits vorhanden waren — und wer wofür haftet.

Aus Erfahrung: Die meisten Mietstreitigkeiten am Ende eines Mietverhältnisses drehen sich um genau diese Dokumentation. Wer ein gutes Protokoll hat, gewinnt — wer keins hat, hat das schlechtere Blatt.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Übergabeprotokoll Wohnung: Was muss rein und warum ist es so wichtig?

Pflichtangaben

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Name und Unterschrift von Vermieter und Mieter
  • Vollständige Adresse der Wohnung
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser — mit Zählernummern)
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Zustand aller Räume (Wände, Böden, Decken)

Empfohlene Angaben

  • Fotos aller Mängel (mit Datum-Stempel)
  • Zustand von Fenstern, Türen, Heizkörpern
  • Funktionsfähigkeit von Elektrogeräten (falls inkl.)
  • Zustand von Bad und WC (Fugen, Silikone, Armaturen)
  • Zustand von Balkon/Terrasse
  • Keller- und Garagenzustand
  • Renovierungsstand (letzte Streicharbeiten etc.)

Checkliste: Wohnungsübergabe Schritt für Schritt

  • Gemeinsamer Rundgang durch alle Räume
  • Zählerstände ablesen und notieren
  • Alle Mängel direkt im Protokoll festhalten — auch kleine
  • Fotos von allen strittigen Stellen
  • Schlüssel zählen und übergeben
  • Protokoll sofort unterschreiben lassen — nicht später „ergänzen"
  • Kopie für beide Parteien

Was passiert ohne Übergabeprotokoll?

Ohne Protokoll gilt im Zweifel: Die Wohnung war bei Einzug in ordnungsgemäßem Zustand und vorhandene Schäden wurden durch den Mieter verursacht — so die Annahme. Umgekehrt kann ein Mieter ohne Einzugsprotokoll kaum belegen, dass ein Schaden bereits beim Einzug vorhanden war.

Für die Kaution gilt: Der Vermieter darf die Kaution (maximal 3 Nettokaltmieten laut § 551 BGB) nur für tatsächlich nachgewiesene Schäden einbehalten — die über normale Abnutzung hinausgehen. Ein Protokoll ist das wichtigste Beweismittel. Mehr zur Kautionsrückzahlung in unserem Artikel zur Nebenkostenabrechnung prüfen.

Normale Abnutzung vs. Schaden — der Unterschied

Normale Abnutzung (kein Ersatz)Schaden (Ersatz möglich)
Vergilbte Tapete nach JahrenLoch in der Wand
Kleine Kratzer auf dem ParkettTiefer Riss oder Brandfleck
Geringfügige SchmutzspurenBeschädigte Armaturen
Kalk an ArmaturenSchimmel durch mangelndes Lüften
Teilen: