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Pflichtteil und Immobilien: Was Erben wissen müssen — mit Berechnungsbeispielen

Wenn Eltern eine Immobilie vererben, kann der Pflichtteilsanspruch zur Herausforderung werden. Was gilt, wie er berechnet wird und was Eigentümer vorsorglich tun können.

Pflichtteil und Immobilien: Was Erben wissen müssen — mit Berechnungsbeispielen

Immobilien sind häufig das wichtigste Erbschaftsgut — und gleichzeitig der häufigste Auslöser von Erbstreitigkeiten. Besonders wenn das Testament einen Erben benachteiligt, kommt der Pflichtteilsanspruch ins Spiel.

Was ist der Pflichtteil?

Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) schützt nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, unter bestimmten Bedingungen Eltern) davor, vollständig enterbt zu werden. Wer durch Testament enterbt wird, kann den Pflichtteil in Geld fordern — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsberechtigte Personen

Pflichtteil und Immobilien: Was Erben wissen müssen — mit Berechnungsbeispielen
  • Kinder (und Kindeskinder, wenn Kind vorverstorben)
  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)

Geschwister, Nichten/Neffen, Lebenspartner ohne Trauschein: Kein Pflichtteil.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Pflichtteil = (gesetzlicher Erbteil) / 2 × Nachlasswert

Beispiel: Mutter verstirbt, hinterlässt Ehemann und zwei Kinder. Gesetzliche Erbteile: Ehemann 50 %, jedes Kind 25 %. Wenn das Testament Kind 1 enterbt:

  • Gesetzlicher Erbteil Kind 1: 25 %
  • Pflichtteil Kind 1: 12,5 % des Nachlasses
  • Nachlasswert (inkl. Immobilie 400.000 €, Bankguthaben 50.000 €): 450.000 €
  • Pflichtteil in Euro: 12,5 % × 450.000 € = 56.250 €

Das Problem: Immobilien sind nicht liquide

Wenn das Erbe hauptsächlich aus einer Immobilie besteht und der Erbe Bargeld für den Pflichtteil auszahlen muss, kann das zur Notlage führen:

  • Erbe muss Kredit aufnehmen oder
  • Immobilie muss verkauft werden oder
  • Pflichtteilsgläubiger muss auf Ratenzahlung einwilligen

Pflichtteil durch Schenkung umgehen?

Schenkungen unter Lebenden können den Nachlass mindern — werden aber für die Pflichtteilsberechnung berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgten (Pflichtteilsergänzungsanspruch § 2325 BGB). Je weiter die Schenkung zurückliegt, desto mehr Minderung pro Jahr (1/10 pro Jahr).

Vorsorge: Was Eigentümer tun können

  • Schenkungen frühzeitig planen (10-Jahres-Frist beginnt sofort)
  • Testament mit Anwalt aufsetzen — Pflichtteilsstrafklauseln können Druck erzeugen
  • Pflichtteilsverzicht: Kinder können notariell auf Pflichtteil verzichten (selten, aber möglich)
  • Nießbrauchsvorbehalt bei frühzeitiger Übertragung

Mehr: Immobilien im Erbfall | Schenkungsteuer und Fristen

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