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Neubau vom Bauträger kaufen: Checkliste und die häufigsten Fallen

Neubauwohnungen vom Bauträger versprechen Modernität ohne Renovierungsaufwand — aber es gibt typische Fallen: Fertigstellungsverzögerungen, Nachträge und Mängelrügen. Was Käufer wissen müssen.

Neubau vom Bauträger kaufen: Checkliste und die häufigsten Fallen

Neubau vom Bauträger vs. Bestand: Die Entscheidung

Neubau vom Bauträger kaufen: Checkliste und die häufigsten Fallen
NeubauBestand
Preis20–30 % höher als BestandReferenzpreis
ZustandNeuwertig, kein SanierungsstauPrüfung nötig
AnpassbarkeitVor Bau individualisierbarVorgegeben
EnergieGEG-StandardOft sanierungsbedürftig
RisikoBauträger-Insolvenz, VerzögerungMängel und Sanierungskosten
SoforteinzugNein (oft 1–3 Jahre Bauzeit)Meist möglich

Phase 1: Vor dem Kauf

Bauträger-Bonität prüfen

  • Handelsregisterauszug (Eigenkapital, Haftungsbeschränkung)
  • Schufa-Auskunft über GmbH (als Privatperson schwierig, aber Anwalt kann helfen)
  • Referenzprojekte besichtigen (fertige Bauten des Bauträgers)
  • Bauzeitenplan mit Festpreis-Garantie verlangen

Kaufvertrag prüfen — kritische Punkte

  • Baubeschreibung: So detailliert wie möglich. Vage Formulierungen ("hochwertige Ausstattung") gehen zulasten des Käufers
  • Fertigstellungstermin: Mit Vertragsstrafe bei Verzögerung (0,3 %/Tag üblich)
  • Zahlungsplan: Nach MaBV in Raten entsprechend Baufortschritt — nie vorauszahlen!
  • Gewährleistung: 5 Jahre Gewährleistung für Baumängel (gesetzlich Minimum)
  • Sonderwünsche: Schriftlich vereinbaren mit Preisgarantie

Phase 2: Während des Baus

  • Baukontrolle: Eigenen Sachverständigen (200–500 €/Begehung) beauftragen
  • Abnahmeprotokoll: Jede Abweichung von Baubeschreibung protokollieren
  • Zahlungen nur nach Fortschritt und ohne Vorbehalt abzüglich Mängelanteil

Phase 3: Abnahme

Die Abnahme ist entscheidend — ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Beweislast um. Vor der Abnahme: Bauträger muss Mängel nachweisen, dass sie nicht vorhanden sind. Nach der Abnahme: Käufer muss Mängel beweisen.

  • Abnahme NIE alleine durchführen — immer Sachverständigen mitnehmen (400–800 €)
  • Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll festhalten
  • Einbehalt: 3–5 % des Kaufpreises bei Mängeln einbehalten (in Kaufvertrag vereinbaren)

Typische Mängel bei Neubauten

  • Undichte Fenster und Türen
  • Feuchtigkeitsschäden (Keller, Flachdach)
  • Schallschutz unter Norm
  • Wärmebrücken (Schimmelgefahr)
  • Oberflächenmängel (Putz, Böden, Fliesen)

Checkliste: Neubaukauf

  • Bauträger-Bonität geprüft
  • Kaufvertrag vom Anwalt geprüft
  • Baubeschreibung detailliert und schriftlich
  • Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe vereinbart
  • Zahlungsplan nach MaBV
  • Sachverständiger für Abnahme beauftragt
  • Mängel protokolliert und Einbehalt vereinbart

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