Was ist die Eigentümerversammlung?

Einmal jährlich müssen alle Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung eingeladen werden (§ 24 WEG). Dort werden Jahresabrechnung genehmigt, Wirtschaftsplan beschlossen, Verwalter gewählt und Instandhaltungsmaßnahmen entschieden.
Wie wird abgestimmt?
Grundsatz: Mehrheitsbeschluss nach Köpfen oder Miteigentumsanteilen (MEA). Für Grundlagenentscheidungen (Bauliche Veränderungen): Qualifizierte Mehrheit oder Allstimmigkeit je nach WEG-Satzung.
Ihre Rechte als Eigentümer
- Tagesordnungspunkte beantragen (bis zur Ladungsfrist)
- Vollmacht erteilen (schriftlich)
- Beschlüsse anfechten (vor Gericht innerhalb 1 Monat)
- Einsicht in Verwaltungsunterlagen
Häufige Konflikte
- Sonderumlagen für teure Instandhaltung
- Verwalterabberufung bei schlechter Leistung
- Tierhaltung und AirBnB-Nutzung
- Aufteilung der Kosten von Balkonsanierung