Ratgeber

WEG-Eigentümerversammlung: Rechte, Pflichten und häufige Konflikte

Als ETW-Eigentümer nehmen Sie an Eigentümerversammlungen teil. Was beschlossen wird, welche Rechte Sie haben, wie Abstimmungen funktionieren und wann Sie widersprechen können.

WEG-Eigentümerversammlung: Rechte, Pflichten und häufige Konflikte

Was ist die Eigentümerversammlung?

WEG-Eigentümerversammlung: Rechte, Pflichten und häufige Konflikte

Einmal jährlich müssen alle Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung eingeladen werden (§ 24 WEG). Dort werden Jahresabrechnung genehmigt, Wirtschaftsplan beschlossen, Verwalter gewählt und Instandhaltungsmaßnahmen entschieden.

Wie wird abgestimmt?

Grundsatz: Mehrheitsbeschluss nach Köpfen oder Miteigentumsanteilen (MEA). Für Grundlagenentscheidungen (Bauliche Veränderungen): Qualifizierte Mehrheit oder Allstimmigkeit je nach WEG-Satzung.

Ihre Rechte als Eigentümer

  • Tagesordnungspunkte beantragen (bis zur Ladungsfrist)
  • Vollmacht erteilen (schriftlich)
  • Beschlüsse anfechten (vor Gericht innerhalb 1 Monat)
  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Häufige Konflikte

  • Sonderumlagen für teure Instandhaltung
  • Verwalterabberufung bei schlechter Leistung
  • Tierhaltung und AirBnB-Nutzung
  • Aufteilung der Kosten von Balkonsanierung
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