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Architektenvertrag beim Hausbau: Was drin steckt, worauf Sie achten müssen

Wer mit einem Architekten baut, schließt einen Werkvertrag mit weitreichenden Rechten und Pflichten. Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen — klar erklärt.

Architektenvertrag beim Hausbau: Was drin steckt, worauf Sie achten müssen

Was ist ein Architektenvertrag?

Wer mit einem Architekten baut, schließt einen Werkvertrag — keinen Dienstleistungsvertrag. Das ist ein wichtiger Unterschied: Der Architekt schuldet ein Werk (das fertige, mangelfreie Gebäude als Ergebnis seiner Planung), nicht nur Bemühen. Die Vergütung richtet sich seit 2021 nach individueller Vereinbarung — die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gibt nur noch unverbindliche Orientierungswerte vor.

Die 9 Leistungsphasen des Architekten (HOAI)

Architektenvertrag beim Hausbau: Was drin steckt, worauf Sie achten müssen
LPLeistungsphaseHonoraranteil
1Grundlagenermittlung2 %
2Vorplanung7 %
3Entwurfsplanung15 %
4Genehmigungsplanung3 %
5Ausführungsplanung25 %
6Vorbereitung der Vergabe10 %
7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
8Objektüberwachung (Bauleitung)32 %
9Objektbetreuung2 %

Die meisten Bauherren beauftragen den Architekten nur für Teile — z.B. LP 1–4 (Planung + Genehmigung) und LP 8 (Bauleitung). Die Kombination aller 9 Phasen heißt Vollarchitektur.

Honorar: Was kostet ein Architekt?

Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) und der vereinbarten Honorarzone (I–V). Beispiel: Einfamilienhaus für 500.000 € Baukosten, Honorarzone III, alle 9 LP:

  • Orientierungswert nach HOAI: ca. 55.000–80.000 €
  • In der Praxis oft 10–15 % der Baukosten für Vollarchitektur
  • LP 1–7 ohne Bauleitung: ca. 6–8 % der Baukosten

Was muss im Architektenvertrag stehen?

  • Genaue Beschreibung der beauftragten Leistungsphasen
  • Honorar und Zahlungsplan (wann wird was fällig)
  • Terminplan mit wichtigen Meilensteinen
  • Haftungsregelungen und Versicherungsnachweise (Berufshaftpflicht!)
  • Urheberrecht: Darf der Bauherr Pläne ändern oder weiterverwenden?
  • Kündigung: Unter welchen Bedingungen, welche Kosten?

Haftung des Architekten

Der Architekt haftet für Planungsfehler, die zu Baumängeln führen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme des Werkes. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln: 10 Jahre. Wichtig: Fehlt die Objektüberwachung (LP 8) im Vertrag, haftet der Architekt nicht für Ausführungsfehler am Bau — das muss der Bauherr dann selbst überwachen.

Checkliste: Architektenvertrag prüfen

  • ☐ Leistungsphasen klar definiert — welche LP sind beauftragt?
  • ☐ Bauleitung (LP 8) explizit aufgeführt und beauftragt?
  • ☐ Honorar und Zahlungsplan nachvollziehbar vereinbart
  • ☐ Berufshaftpflichtversicherung des Architekten nachweisen lassen
  • ☐ Terminplan mit klaren Meilensteinen und Vertragsstrafe vereinbaren
  • ☐ Kündigungsklausel: Was kostet eine vorzeitige Kündigung?
  • ☐ Urheberrecht: Gehören die Pläne dem Bauherrn für spätere Umbauten?
  • ☐ Architekt von unabhängigem Fachmann empfehlen lassen

Fazit: Architektenvertrag genau lesen

Ein Architektenvertrag ist kein Formular — er ist der rechtliche Rahmen für ein Bauprojekt mit oft sechsstelligen Investitionen. Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie alles durch und lassen Sie wichtige Klauseln bei Unsicherheit von einem Bau- oder Vertragsanwalt prüfen. Die Kosten dafür (200–500 €) sind gut angelegt.

Mehr zum Hausbau: Hausbau vs. Hauskauf im Vergleich, Baunebenkosten komplett und Energetische Sanierung nach dem Bau.

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