Grundsteuerreform 2025: Was sich ändert
Die Grundsteuerreform ist das größte Steuerreformprojekt der letzten Jahrzehnte. Grund: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alten Einheitswerte aus den 1960ern für verfassungswidrig. Seit 1. Januar 2025 gilt die neue Berechnung flächendeckend.
Altes vs. Neues System im Vergleich

| Merkmal | Altes System (bis 2024) | Neues System (ab 2025) |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Einheitswert (1964 West / 1935 Ost) | Aktueller Immobilienwert oder Fläche |
| Bundesweite Einheitlichkeit | Ja (weitgehend) | Nein — Ländersache! |
| Reform-Modell | Bundesmodell | Bundesmodell + Ländermodelle |
Bundesmodell (gilt in den meisten Bundesländern)
Grundformel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
- Grundsteuerwert: Berechnet aus Bodenrichtwert + Nettokaltmiete (oder pauschal)
- Steuermesszahl: 0,031 % für Wohnimmobilien (Bundesgesetz, kann von Ländern abgesenkt werden)
- Hebesatz: Festgelegt von jeder Gemeinde (variiert stark: 200–1.000 %)
Länder mit eigenen Modellen (Abweichler)
| Bundesland | Eigenes Modell | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | Flächenmodell | Nur Fläche entscheidet, kein Wert |
| Baden-Württemberg | Modifiziertes Bodenmodell | Nur Bodenwert relevant |
| Hamburg | Flächenmodell | Nur Fläche |
| Hessen | Fläche + Lagewert | Lagewert aus Mietspiegel |
| Niedersachsen | Flächenmodell | Nur Fläche |
| Saarland | Bundesmodell modifiziert | Abgesenkte Steuermesszahl |
Gewinner und Verlierer der Reform
Die Auswirkungen sind von Lage zu Lage verschieden:
- Mehr zahlen: Eigentümer in Gebieten mit stark gestiegenem Bodenwert (A-Städte, beliebte Lagen)
- Weniger zahlen: Eigentümer in strukturschwachen Regionen mit gesunkenem Wert
- Kaum Änderung: Bundesländer mit Flächenmodell — dort ändert sich nur der Rechenweg, nicht grundsätzlich das Ergebnis
Was Eigentümer jetzt tun müssen
- Grundsteuerbescheid 2025 sorgfältig prüfen
- Feststellungsbescheid des Finanzamts mit Messbescheid vergleichen
- Fehler im Bescheid innerhalb von 1 Monat anfechten (Einspruch)
- Vermietung: Grundsteuer kann auf Mieter umgelegt werden (Betriebskostenabrechnung)
Aufkommensneutralität: Versprechung der Politiker
Bund und Länder haben zugesichert, die Reform "aufkommensneutral" zu gestalten — also insgesamt nicht mehr Grundsteuer zu erheben. In der Praxis heißt das aber: Wer in einer teuren Lage wohnt, zahlt mehr; wer in einer günstigen Lage wohnt, zahlt weniger.
Weiterführende Artikel: Grundsteuerreform Details | Bodenrichtwert verstehen | Steuergrundlagen Vermieter