Ein Grundbucheintrag bleibt so lange bestehen, bis er aktiv gelöscht wird. Alte Hypotheken, erloschene Wohnrechte oder nicht mehr benötigte Dienstbarkeiten können den Immobilienwert belasten und den Verkauf erschweren. Wir zeigen, wie die Löschung funktioniert.
Welche Lasten können gelöscht werden?

| Last | Voraussetzung für Löschung |
|---|---|
| Grundschuld / Hypothek | Löschungsbewilligung der Gläubigerbank |
| Wohnrecht / Nießbrauch | Tod des Berechtigten oder schriftlicher Verzicht |
| Wegerecht / Leitungsrecht | Gegenseitige Aufhebung + notarielle Beurkundung |
| Vorkaufsrecht | Verzicht des Vorkaufsberechtigten notariell |
| Auflassungsvormerkung | Eigentumsumschreibung erfolgt oder Aufgabe der Vormerkung |
Schritt-für-Schritt: Grundschuld löschen
- Kredit vollständig tilgen: Letzten Betrag zahlen, Kontostand auf null bringen
- Löschungsbewilligung anfordern: Bank stellt Löschungsbewilligung und ggf. Grundschuldbrief aus (dauert 2–6 Wochen)
- Notar beauftragen: Löschungsbewilligung beim Notar einreichen
- Grundbuchamt: Notar reicht Löschungsantrag beim Grundbuchamt ein
- Eintragung der Löschung: Dauert 4–12 Wochen je nach Grundbuchamt
Was kostet die Löschung?
| Position | Kosten |
|---|---|
| Notar (Beglaubigung) | ca. 50–300 € (je nach Grundschuldhöhe) |
| Grundbucheintragungsgebühr | ca. 50–200 € |
| Bankgebühr für Löschungsbewilligung | 0–200 € (je nach Bank) |
Insgesamt meist 100–600 € für die vollständige Löschung.
Muss man immer löschen?
Nein. Eine gelöschte Grundschuld kann nicht wiederverwendet werden. Wer plant, die Immobilie in den nächsten Jahren wieder zu beleihen (z.B. für Renovierung), kann die Grundschuld eingetragen lassen — sie ist dann als "stille Reserve" vorhanden.
Beim Verkauf hingegen: Käufer möchten in der Regel lastenfreies Grundbuch — Löschung oder Übernahme muss im Kaufvertrag geregelt sein.
Mehr: Grundschuld vs. Hypothek | Grundbuch: Abteilungen verstehen