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Lasten im Grundbuch löschen: Was es kostet und wie es geht

Alte Hypotheken, Wegerechte oder Wohnrechte im Grundbuch — sie belasten den Wert. So löscht man Lasten korrekt und was der Vorgang kostet.

Lasten im Grundbuch löschen: Was es kostet und wie es geht

Ein Grundbucheintrag bleibt so lange bestehen, bis er aktiv gelöscht wird. Alte Hypotheken, erloschene Wohnrechte oder nicht mehr benötigte Dienstbarkeiten können den Immobilienwert belasten und den Verkauf erschweren. Wir zeigen, wie die Löschung funktioniert.

Welche Lasten können gelöscht werden?

Lasten im Grundbuch löschen: Was es kostet und wie es geht
LastVoraussetzung für Löschung
Grundschuld / HypothekLöschungsbewilligung der Gläubigerbank
Wohnrecht / NießbrauchTod des Berechtigten oder schriftlicher Verzicht
Wegerecht / LeitungsrechtGegenseitige Aufhebung + notarielle Beurkundung
VorkaufsrechtVerzicht des Vorkaufsberechtigten notariell
AuflassungsvormerkungEigentumsumschreibung erfolgt oder Aufgabe der Vormerkung

Schritt-für-Schritt: Grundschuld löschen

  1. Kredit vollständig tilgen: Letzten Betrag zahlen, Kontostand auf null bringen
  2. Löschungsbewilligung anfordern: Bank stellt Löschungsbewilligung und ggf. Grundschuldbrief aus (dauert 2–6 Wochen)
  3. Notar beauftragen: Löschungsbewilligung beim Notar einreichen
  4. Grundbuchamt: Notar reicht Löschungsantrag beim Grundbuchamt ein
  5. Eintragung der Löschung: Dauert 4–12 Wochen je nach Grundbuchamt

Was kostet die Löschung?

PositionKosten
Notar (Beglaubigung)ca. 50–300 € (je nach Grundschuldhöhe)
Grundbucheintragungsgebührca. 50–200 €
Bankgebühr für Löschungsbewilligung0–200 € (je nach Bank)

Insgesamt meist 100–600 € für die vollständige Löschung.

Muss man immer löschen?

Nein. Eine gelöschte Grundschuld kann nicht wiederverwendet werden. Wer plant, die Immobilie in den nächsten Jahren wieder zu beleihen (z.B. für Renovierung), kann die Grundschuld eingetragen lassen — sie ist dann als "stille Reserve" vorhanden.

Beim Verkauf hingegen: Käufer möchten in der Regel lastenfreies Grundbuch — Löschung oder Übernahme muss im Kaufvertrag geregelt sein.

Mehr: Grundschuld vs. Hypothek | Grundbuch: Abteilungen verstehen

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