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Grundbuch Abteilungen erklärt: Was in Abteilung I, II und III steht

Das Grundbuch ist das wichtigste Dokument beim Immobilienkauf — aber kaum jemand kann es lesen. Was in den drei Abteilungen steht, welche Einträge gefährlich sind, und was Sie unbedingt prüfen müssen.

Grundbuch Abteilungen erklärt: Was in Abteilung I, II und III steht

Warum das Grundbuch beim Kauf unverzichtbar ist

Das Grundbuch ist das staatliche Register aller Rechte und Belastungen an Immobilien. Wer ohne Grundbuch-Prüfung kauft, kauft blind — und übernimmt möglicherweise Lasten, die er nicht kannte. Eingetragene Rechte gelten auch für neue Eigentümer, sofern sie nicht gelöscht wurden.

Grundbucheinsicht kann jeder mit berechtigtem Interesse beim Amtsgericht beantragen — oder über den Notar im Kaufverfahren.

Das Deckblatt (Bestandsverzeichnis)

Grundbuch Abteilungen erklärt: Was in Abteilung I, II und III steht

Noch vor den drei Abteilungen steht das Bestandsverzeichnis: Hier sind alle Flurstücke aufgelistet, die zum Grundstück gehören. Prüfen Sie: Sind alle Teile (Garten, Garage, Nebengebäude) korrekt eingetragen?

Abteilung I: Eigentümerverzeichnis

Hier steht, wem die Immobilie gehört — Name, Anschrift, Eigentumsanteil (bei mehreren Eigentümern). Prüfen Sie:

  • Stimmt der Verkäufer mit dem eingetragenen Eigentümer überein?
  • Gibt es mehrere Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaft), die alle zustimmen müssen?
  • Ist das Eigentumsrecht klar (Alleineigentum, Miteigentum, Erbbaurecht)?

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (kritischste Abteilung)

Hier finden sich alle Belastungen außer Grundschulden und Hypotheken. Das ist die kritischste Abteilung — mit den größten Überraschungen:

EintragBedeutungRisiko
WohnrechtPerson darf lebenslang wohnenHoch — blockiert Eigennutzung
NießbrauchPerson nutzt Erträge lebenslangHoch
VorkaufsrechtDritter darf zu gleichen Konditionen kaufenMittel — Kauf kann scheitern
WegerechtNachbar darf Grundstück überquerenMittel — schränkt Nutzung ein
AuflassungsvormerkungKäufer im laufenden Kaufprozess gesichertNiedrig — normal im Kaufprozess
LeitungsrechtVersorgungsleitungen dürfen durchgeführt werdenNiedrig bis mittel
Zwangsversteigerungs-VormerkungGläubiger treibt Versteigerung voranSehr hoch — sofort klären!

Abteilung III: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden

Hier stehen alle Kreditbelastungen der Immobilie. Wichtigster Posten: die Grundschuld der Bank, die den laufenden Kredit des Verkäufers absichert. Was beim Kauf passiert:

  • Die Grundschuld des Verkäufers muss aus dem Kaufpreis getilgt oder gelöscht werden
  • Der Notar koordiniert den Ablauf — Kaufpreis fließt direkt zur Bank des Verkäufers
  • Neue Grundschuld Ihres Kredits wird eingetragen

Alte, bereits getilgte Grundschulden die noch eingetragen sind: Kein Problem — aber auf Löschung bestehen, da sie beim nächsten Verkauf irritieren.

Mehr zum Thema Grundbuch: Das Grundbuch verstehen. Zum Vorkaufsrecht: Vorkaufsrecht bei Immobilien.

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