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Erbschein und Immobilien: Was Erben sofort wissen und tun müssen

Wer eine Immobilie erbt, hat viele Pflichten — und Fristen. Was der Erbschein bedeutet, wann er nötig ist, wie das Grundbuch umgeschrieben wird und welche Steuern anfallen.

Erbschein und Immobilien: Was Erben sofort wissen und tun müssen

Erbschaft Immobilien: Überblick über die wichtigsten Schritte

Wie wir in unserem Ratgeber Geerbte Immobilie — was tun? erläutert haben, müssen Erben innerhalb bestimmter Fristen handeln. Dieser Ratgeber ergänzt den Überblick um den rechtlichen Aspekt: Erbschein, Grundbuchumschreibung und Steuern.

Schritt 1: Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Erbschein und Immobilien: Was Erben sofort wissen und tun müssen
  • Frist: 6 Wochen (ab Kenntnis) bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — 6 Monate bei Auslandsaufenthalt
  • Ausschlagung: Sinnvoll wenn Schulden das Erbe übersteigen — oder Immobilie mit Sanierungsstau schwerer als gedacht
  • Tipp: Erst Nachlassverzeichnis erstellen lassen — alle Schulden erfassen, bevor angenommen wird

Schritt 2: Erbschein oder Erbnachweis

Für Grundbuchberichtigungen brauchen Sie in der Regel einen Erbschein — ausgestellt vom Nachlassgericht. Alternativ: Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, reicht oft die beglaubigte Kopie + Eröffnungsprotokoll.

Kosten des Erbscheins: Richtet sich nach dem Nachlasswert. Bei 400.000 € Immobilienwert: ca. 1.000–2.000 €.

Schritt 3: Grundbuch berichtigen lassen

  • Frist: Innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall kostenlos — danach normale Grundbuchgebühren
  • Erforderlich: Erbschein (oder notarielles Testament) + Antrag beim Grundbuchamt
  • Antrag stellt der Erbe oder Notar — Notar ist nicht Pflicht, aber empfohlen
  • Dauer: 4–16 Wochen je nach Grundbuchamt

Schritt 4: Erbschaftsteuer zahlen

Das Finanzamt ist innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Erbschaft zu informieren (§ 30 ErbStG). Steuerbescheid folgt dann.

Wie wir in unserem Ratgeber zu Erbschaft und Schenkung erklärt haben, gelten folgende Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € je Kind
  • Enkeln: 200.000 € je Enkel

Sondervorteil: Wenn Sie als Kind ein Familienheim erben und dort mindestens 10 Jahre selbst einziehen, bleibt die Immobilie bis zur Wohnfläche 200 m² vollständig steuerfrei.

Was sofort zu tun ist: Checkliste

  • [ ] Erbschaft nicht vorschnell annehmen — Schulden prüfen
  • [ ] Nachlassgericht informieren (für Erbschein-Antrag)
  • [ ] Vorhandene Versicherungen der Immobilie prüfen (übertragen sich auf Erben)
  • [ ] Laufende Mietverträge übernehmen (gehen automatisch über)
  • [ ] Finanzamt innerhalb 3 Monate informieren
  • [ ] Grundbuch innerhalb 2 Jahre umschreiben (sonst Kosten)
  • [ ] Ggf. Steuerwert der Immobilie anfechten (wenn Finanzamt-Schätzung zu hoch)

Weiterführende Ratgeber

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