Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in folgenden Situationen Pflicht:
- Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
- Neuvermietung (nicht bei laufenden Mietverhältnissen)
- Neubau (nach Fertigstellung)
- Größere Sanierung (wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert werden)
Der Ausweis muss dem Interessenten unaufgefordert und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden — nicht erst auf Anfrage. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.
Die zwei Arten des Energieausweises
| Typ | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Basis | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre | Berechneter Energiebedarf (Bauweise, Dämmung etc.) |
| Kosten | 25–80 € | 200–500 € |
| Zuverlässigkeit | Vom Nutzerverhalten abhängig | Objektiver, unabhängig vom Verhalten |
| Wann Pflicht | Für Gebäude ab 5 Wohneinheiten (unter best. Bedingungen) | Für Neubauten und Gebäude mit weniger als 5 WE (Baujahr vor 1977) |
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur zugelassene Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen:
- Architekten und Bauingenieure
- Energieberater (zugelassen nach GEG § 88)
- Handwerker mit entsprechender Weiterbildung
- Öffentlich bestellte Sachverständige
Online-Anbieter für Verbrauchsausweise gibt es zahlreich — für Bedarfsausweise brauchen Sie jedoch einen Fachmann, der das Gebäude aufnimmt.
Energieausweis-Klassen: Was bedeuten sie?
Der Energieausweis zeigt Klassen von A+ (bester Wert, unter 30 kWh/m²a) bis H (über 250 kWh/m²a). Je schlechter die Klasse, desto:
- Höher die Energiekosten für den Bewohner
- Größer der Wertverlust gegenüber gut gedämmten Gebäuden
- Höher die Sanierungsdrucks durch GEG-Anforderungen
In der Praxis: F/G/H-Klasse-Objekte werden zunehmend schwerer verkäuflich und günstiger — dafür mit Sanierungspotenzial. Mehr zu Energieausweis-Klassen: Was die Energieausweis-Klassen bedeuten. Was Sanierungen kosten und was gefördert wird: Energetische Sanierung und Förderung.