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Altersgerechtes Wohnen: Barrierefreiheit nachrüsten und fördern lassen

Barrierefreies Wohnen im Eigenheim: Was kann nachgerüstet werden, welche Förderungen gibt es, und was sollten Senioren beim Immobilienkauf beachten?

Altersgerechtes Wohnen: Barrierefreiheit nachrüsten und fördern lassen

Altersgerecht Wohnen — warum es jetzt wichtig ist

Rund 85 % aller über 70-Jährigen wohnen in der eigenen Immobilie — aber nur ein Bruchteil davon ist wirklich barrierefrei. Das ist ein Problem: Mit zunehmendem Alter steigt das Sturzrisiko, und Hindernisse wie hohe Türschwellen, fehlende Haltegriffe oder enge Flure werden zur täglichen Gefahr.

Was bedeutet barrierefrei vs. barrierearm?

Altersgerechtes Wohnen: Barrierefreiheit nachrüsten und fördern lassen
  • Barrierefrei (DIN 18040-2): Vollständige Rollstuhl-Zugänglichkeit, breite Türen (90 cm), stufenlose Zugänge überall
  • Barrierearm (visitabel): Grundzugänglichkeit für Rollstuhl im Erdgeschoss, nicht alle Räume voll zugänglich
  • Altersgerecht: Keine offiziellen Standards — meint meist Reduktion der wichtigsten Gefahrenstellen

Was kann nachgerüstet werden?

MaßnahmeKosten (Richtwert)Wirkung
Haltegriffe in Bad und WC200 – 800 €Sturz am häufigsten Unfallort vermeiden
Ebenerdige Dusche (Umbau)3.000 – 8.000 €Badewanne oft nicht nutzbar im Alter
Türverbreiterung (auf 80–90 cm)500 – 2.000 € pro TürRollator und Rollstuhl möglich
Treppensteiger / Treppenlift3.000 – 15.000 €Erhalt der Mobilität im Mehretagenhaus
Rampe statt Stufen500 – 3.000 €Zugänge stufenlos gestalten
Rutschfester Bodenbelag1.000 – 5.000 €Sturzprävention im Nassbereich
Videogegensprechanlage300 – 1.500 €Türöffnung ohne Weglaufen

Förderungen für altersgerechten Umbau

KfW Programm 455-B (Altersgerecht Umbauen)

Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen im Bestand:

  • Zuschuss: 10 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestinvestition: 2.000 € (förderfähige Kosten)
  • Maximal: 5.000 € Zuschuss (bei 50.000 € Investition)
  • Antragstellung: Über Ihre Bank oder direkt bei KfW vor Beginn der Maßnahme

Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad:

  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme, bis zu 16.000 € pro Wohnumfeld
  • Voraussetzung: Pflegegrad 1–5
  • Gilt für: Haltegriffe, Badumbau, Rampen, Türverbreiterung

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Gemeinden haben eigene Förderungen. Bayern, Baden-Württemberg und NRW bieten zusätzliche Zuschüsse — immer beim Wohnraumförderamt nachfragen.

Wann ist ein Umzug in altersgerechte Wohnung besser?

Manchmal ist der Umbau der bestehenden Immobilie teurer und aufwändiger als ein Umzug in eine von Anfang an barrierefreie Wohnung. Besonders wenn:

  • Das Haus mehrstöckig ist und kein Lift nachrüstbar
  • Das Bad grundlegend neu gebaut werden muss
  • Die Immobilie zu groß für eine Person ist (Verwaltungsaufwand)

Checkliste: Barrierefrei nachrüsten

  • Wichtigste Gefahrstellen identifizieren (Bad, Treppe, Eingang)
  • KfW 455-B Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
  • Bei Pflegegrad: Pflegekasse kontaktieren (§ 40 SGB XI)
  • Regionale Förderprogramme erfragen
  • Fachbetrieb mit DIN 18040 Kenntnissen beauftragen
  • Ergotherapeut für individuelle Beratung einschalten

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