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Lebenslanges Wohnrecht: Absicherung für Eltern beim Hausübergabe

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Wie Eltern sich bei der Hausübergabe an Kinder richtig absichern, was im Grundbuch stehen muss und was es kostet.

Lebenslanges Wohnrecht: Absicherung für Eltern beim Hausübergabe

Haus übertragen — aber weiter drin wohnen

Viele Eltern möchten ihr Haus zu Lebzeiten an die Kinder übertragen — aber weiterhin darin wohnen. Die Lösung: ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch. Diese Instrumente sind mächtig, haben aber wichtige Unterschiede, die man vor der Übertragung kennen sollte.

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Der entscheidende Unterschied

Lebenslanges Wohnrecht: Absicherung für Eltern beim Hausübergabe
KriteriumWohnrecht (§ 1093 BGB)Nießbrauch (§ 1030 BGB)
NutzungsrechtNur selbst wohnenWohnen + vermieten möglich
MieteinnahmenNein (nur Selbstnutzung)Ja, gehören dem Nießbrauchsberechtigten
ÜbertragbarkeitNicht übertragbar (persönlich)Nicht übertragbar (persönlich)
InstandhaltungNur kleinere ReparaturenLaufende Instandhaltung trägt Nießbrauchsberechtigter
Steuerlicher WertNiedrigerHöher (wegen Mieteinnahmen-Potenzial)
SchenkungssteuerwertMindert Schenkungswert wenigerMindert Schenkungswert mehr

Wann welches Instrument wählen?

  • Eltern wollen nur wohnen, keine Einnahmen: → Wohnrecht ausreichend und günstiger in der Steuerplanung
  • Eltern wollen Mieteinnahmen oder Vermietungs-Option behalten: → Nießbrauch notwendig
  • Maximale Schenkungssteuereinsparung gewünscht: → Nießbrauch (höherer Abzug vom Schenkungswert)

Wie das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird

  1. Notartermin: Schenkungsvertrag mit Wohnrechts-Klausel beurkunden
  2. Notarielle Auflassungsvormerkung: Eigentumsübertragung wird vorbereitet
  3. Grundbucheintrag: Wohnrecht in Abteilung II eingetragen (dauert 4–12 Wochen nach Notar)
  4. Eigentumsübertragung: Neuer Eigentümer im Grundbuch Abteilung I

Kosten: Notargebühren nach GNotKG (abhängig vom Immobilienwert), Grundbuchgebühren ca. 150–500 €. Kein Makler nötig.

Was das Wohnrecht beinhalten sollte

  • Welche Räume: Gesamtes Haus oder nur Teile? Klar definieren!
  • Nebenkosten: Wer zahlt? (Üblich: Wohnrechtsberechtigter zahlt Betriebskosten)
  • Instandhaltung: Wer kümmert sich um kleine Reparaturen?
  • Was passiert bei Pflegeheimeinzug: Kann das Wohnrecht monetarisiert werden (Untervermieten)?
  • Wohnrecht gegen Abfindung: Kann es abgelöst werden?

Steuerliche Auswirkungen

Schenkungssteuer

Der Wert des Wohnrechts (kapitalisierter Jahreswert × Vervielfältiger nach Alter) wird vom Schenkungswert abgezogen. Je jünger der Schenkende, desto höher der Abzug.

Beispiel: Haus Wert 500.000 €, Wohnrecht-Wert (Eltern 70 Jahre) = 120.000 €. Schenkungswert: 380.000 €. Freibetrag Kind: 400.000 €. → Keine Schenkungssteuer!

Einkommensteuer für Kind als neuer Eigentümer

Wenn das Kind vermieten will (ohne Wohnrecht): Nicht möglich während des Wohnrechts. Wenn das Kind selbst einzieht: Erst nach Ende des Wohnrechts möglich. Das Kind kann nicht Einnahmen aus dem Haus erzielen, solange das Wohnrecht besteht.

Checkliste: Wohnrecht richtig absichern

  • ☐ Notar beauftragen (nicht optional — Grundbucheintrag erfordert Notar)
  • ☐ Genau definieren: Welche Räume, welche Nebenkosten
  • ☐ Pflegeheimfall-Regelung: Was passiert wenn Eltern nicht mehr können?
  • ☐ Ablösungsklausel: Kann das Wohnrecht gegen Zahlung aufgegeben werden?
  • ☐ Steuerberater für Schenkungssteuer-Optimierung einschalten
  • ☐ Testament entsprechend anpassen (Ausgleich mit Geschwistern?)

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