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Immobilie erben: Erbschaftssteuer verstehen und legal minimieren

Haus oder Wohnung geerbt? Was Erbschaftssteuer bei Immobilien kostet, welche Freibeträge gelten und welche legalen Strategien zur Steuerminimierung es gibt.

Immobilie erben: Erbschaftssteuer verstehen und legal minimieren

Immobilie erben — wann fällt Erbschaftssteuer an?

Wer eine Immobilie erbt, freut sich zunächst — und wundert sich dann oft über die Erbschaftssteuerrechnung. Denn der Fiskus kennt kein Mitleid: Immobilienwerte werden steuerlich angesetzt, und wenn der Wert die Freibeträge überschreitet, wird es teuer. Mit richtiger Planung lässt sich die Steuer aber legal erheblich senken.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Immobilie erben: Erbschaftssteuer verstehen und legal minimieren
VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kinder (pro Kind)400.000 €I
Enkelkinder (wenn Elternteil vorverstorben)400.000 €I
Enkelkinder (wenn Elternteil lebt)200.000 €I
Eltern und Großeltern (Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Nicht-Verwandte (Freunde, Partner ohne Ehe)20.000 €III

Steuersätze nach Steuerklasse

Steuerpflichtiger ErwerbKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
75.001–300.000 €11 %20 %30 %
300.001–600.000 €15 %25 %30 %
600.001–6 Mio. €19 %30 %30 %
über 6 Mio. €23–30 %35 %50 %

Die wichtigste Ausnahme: Eigenheim-Vererbung an Ehepartner

Wenn der Ehepartner das selbstgenutzte Familienheim erbt UND dort mindestens 10 Jahre wohnen bleibt: komplett erbschaftssteuerfrei, unabhängig vom Wert. Voraussetzung: Das Haus muss unmittelbar vor dem Tod des Erblassers zu Wohnzwecken genutzt worden sein. Mehr dazu: Nießbrauch und Vererbung.

Ausnahme: Eigenheim an Kinder

Kinder können das Familienheim ebenfalls steuerfrei erben — aber nur unter engeren Bedingungen:

  • Selbstnutzung durch das Kind für mind. 10 Jahre
  • Maximale Wohnfläche: 200 m²
  • Über 200 m²: Der überschreitende Teil ist steuerpflichtig

Legale Strategien zur Erbschaftssteuer-Minimierung

1. Schenkung zu Lebzeiten

Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer rechtzeitig schenkt, kann mehrfach steuerfrei übertragen:

  • Eltern → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
  • Bei früh geplanter Nachfolge: über 2 Perioden = 800.000 € pro Kind

2. Nießbrauchvorbehalt bei Schenkung

Immobilie übertragen, aber Nießbrauch behalten (Wohnrecht + Mieteinnahmen). Der Nießbrauchswert mindert den schenkungsteuerpflichtigen Wert erheblich — je älter der Schenkende, desto geringer der Wert des Nießbrauchs.

3. Bewertungsabschläge nutzen

Vermietet oder verpachtet übertragene Immobilien werden mit 90 % des Verkehrswerts angesetzt (§ 13d ErbStG) — 10 % Abschlag. Bei Familienangehörigen als Mieter zusätzliche Abschläge möglich.

4. Geerbte Immobilie selbst nutzen

Wenn Sie die geerbte Wohnung/das Haus selbst nutzen (einziehen), kann die Erbschaftssteuer unter Umständen gestundet werden (10 Jahre) — und entfällt, wenn Sie 10 Jahre bleiben.

Checkliste: Erbfall Immobilien

  • ☐ Erbschaftssteuerklärung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt!
  • ☐ Bewertung der Immobilie klären (Finanzamt-Bewertung vs. Verkehrswert)
  • ☐ Eigenheim-Vergünstigung prüfen (Selbstnutzung möglich?)
  • ☐ Steuerberater einschalten bei Immobilienwert über 200.000 €
  • Grundbuch umschreiben lassen (Erbschein nötig)
  • Grunderwerbsteuer: Beim Erbgang anfangs keine — aber bei Erbauseinandersetzung ggf. schon
  • ☐ Ggf. Stundungsantrag prüfen (wenn keine Liquidität für Steuerzahlung)

Mehr: Nießbrauch beim Vererben | Erbengemeinschaft auseinandersetzen | Steuer beim Verkauf.

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