Wohngebäudeversicherung in der WEG — wer ist wofür zuständig?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) läuft die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude über die Gemeinschaft. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber was deckt die Gemeinschaftsversicherung — und was müssen Sie als Einzeleigentümer zusätzlich absichern?
Was deckt die WEG-Gebäudeversicherung?

Die WEG-Versicherung deckt das gesamte Gebäude — also Gemeinschaftseigentum und fest eingebaute Teile des Sondereigentums. Typische Deckung:
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser (Rohrbruch)
- Sturm und Hagel
- Optional: Elementarschäden (Hochwasser, Erdrutsch)
Was ist Gemeinschaftseigentum?
- Tragwände, Fundament, Dach
- Treppen, Flure, Aufzug
- Heizungsanlage (wenn gemeinschaftlich)
- Außenwände, Fensterrahmen
Was deckt die WEG-Versicherung NICHT?
Die WEG-Versicherung deckt in der Regel nur das Gebäude — nicht den Inhalt einzelner Wohnungen. Folgendes müssen Sie selbst versichern:
| Was | Versicherung |
|---|---|
| Möbel, Elektronik, Kleidung | Hausratversicherung (privat) |
| Einbauküche (selbst eingebaut) | Hausratversicherung oder WEG (je nach Vertrag) |
| Haftpflicht als Wohnungseigentümer | Eigentümer-Haftpflicht oder private Haftpflicht |
| Glasbruch (Fensterscheiben, Badezimmerspiegel) | Glasversicherung (privat) |
Sonderfall: Wasserschaden zwischen den Einheiten
Ein Wasserschaden vom Nachbar oben beschädigt Ihre Wohnung. Wer zahlt?
- Schaden am Gemeinschaftseigentum → WEG-Versicherung
- Schaden am Sondereigentum des Verursachers → seine Hausratversicherung oder Haftpflicht
- Ihr Schaden (Möbel, Boden) → Ihre Hausratversicherung
In der Praxis: Oft gibt es Überschneidungen und Streit. Empfehlung: WEG sollte eine Police mit möglichst breiter Deckung wählen, die auch Renovierungskosten in beschädigten Einheiten abdeckt.
Wer zahlt die WEG-Versicherung?
Die Prämie wird über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt — anteilig nach Miteigentumsanteilen (MEA). Als Vermieter können Sie die Versicherungskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen.
Worauf bei der WEG-Versicherung achten?
- Gleitende Neuwertversicherung prüfen (keine Unterversicherung!)
- Elementarschäden einschließen (Überschwemmung, Erdrutsch)
- Vandalismusklausel bei Mehrfamilienhäusern
- Selbstbeteiligung möglichst niedrig halten
- Regelmäßige Anpassung des Versicherungswerts (alle 3–5 Jahre)
Checkliste: Versicherungen für WEG-Eigentümer
- WEG-Gebäudeversicherung besteht (automatisch über Hausgeld abgedeckt)
- Zusätzlich: Private Hausratversicherung für Möbel und Inhalt
- Private Haftpflichtversicherung für persönliche Haftung
- Optional: Rechtsschutzversicherung für Eigentümerstreitigkeiten
- Optional: Vermieterhaftpflicht wenn Sie vermieten