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Wohnfläche exakt berechnen: DIN 277, WoFlV und was wirklich zählt

Die Wohnfläche entscheidet über Miete, Kaufpreis und Abrechnung. Wie Wohnfläche korrekt berechnet wird — und was Käufer und Mieter prüfen sollten.

Wohnfläche exakt berechnen: DIN 277, WoFlV und was wirklich zählt

Ob Wohnung zu klein oder Nebenkosten zu hoch — häufig liegt es an einer falschen Wohnflächenangabe. Die Berechnung der Wohnfläche folgt klaren Regeln, die aber selten bekannt sind.

Welche Berechnungsvorschriften gibt es?

VorschriftAnwendungsbereichBesonderheit
WoFlV (Wohnflächenverordnung)Mietrecht, geförderter WohnungsbauGilt als Standard im Mietwohnungsmarkt
DIN 277Bauplanung, ArchitekturNutzfläche (NRF) — oft größer als WoFlV
II. Berechnungsverordnung (II. BV)Sozialer Wohnungsbau (veraltet)Wird noch bei Altverträgen genutzt

WoFlV: Was zählt wie viel?

Wohnfläche exakt berechnen: DIN 277, WoFlV und was wirklich zählt
BereichAnrechnung
Vollwertige Wohnräume (mind. 2 m Raumhöhe)100 %
Balkon, Terrasse, Loggia25 % (Standard) oder 50 % (besondere Qualität)
Dachschrägen: unter 1 m Höhe0 %
Dachschrägen: 1–2 m Höhe50 %
Dachschrägen: über 2 m Höhe100 %
Keller (nicht ausgebaut)0 %
Heizungsraum, Waschküche0 %
Wintergarten (unbeheizt)25–50 %

DIN 277 vs. WoFlV: Typische Unterschiede

DIN 277 berücksichtigt z.B. Balkone zu 100 % — WoFlV nur zu 25–50 %. Daher kann die DIN-Fläche deutlich größer sein. Wenn ein Makler "150 m² nach DIN 277" angibt, kann das tatsächlich nur 130 m² Wohnfläche nach WoFlV bedeuten.

Tipp: Im Mietvertrag immer nach WoFlV vereinbaren — das ist rechtssicherer.

Was passiert bei falscher Wohnflächenangabe?

Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % kleiner als angegeben, haben Mieter das Recht auf:

  • Mietminderung (anteilig)
  • Rückforderung zu viel gezahlter Nebenkosten
  • Sonderkündigungsrecht (in manchen Fällen)

Käufer können bei erheblicher Abweichung den Kaufvertrag anfechten oder Schadensersatz fordern.

So messen Sie selbst

  • Lasermessgerät: ca. 30–80 €, Genauigkeit auf mm
  • Alle Räume einzeln messen und addieren
  • Dachschrägen: Höhe an der Schrägstelle messen
  • Balkon: Außenmaß abzüglich Geländerdicke
  • Treppenaustritt nicht mitzählen (§ 2 WoFlV)

Mehr: Wohnfläche berechnen: Schrägen und Balkon | Falsche Wohnfläche im Mietvertrag

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