Warum die Berechnung so wichtig ist
Die Wohnfläche im Mietvertrag bestimmt die Miethöhe — und bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach unten haben Mieter das Recht auf Mietminderung und Rückforderung. Vermieter riskieren bei falschen Angaben jahrelange Rechtstreitigkeiten. Korrekte Berechnung nach WoFlV ist daher keine bürokratische Pflicht — sie schützt beide Seiten.
Die WoFlV-Regeln für Dachschrägen

Räume mit Dachschrägen werden je nach Deckenhöhe unterschiedlich angerechnet:
| Deckenhöhe | Anrechenbare Wohnfläche |
|---|---|
| Über 2,00 m | 100 % |
| 1,00 m bis 2,00 m | 50 % |
| Unter 1,00 m | 0 % |
Praxisbeispiel: Dachgeschosswohnung
Wohnung mit 10 m × 5 m = 50 m² Grundriss, beidseitige Dachschräge:
- Mittlerer Bereich mit über 2 m Höhe: 5 m × 5 m = 25 m² → 100 % = 25 m²
- Je eine Schrägzone 1–2 m Höhe: 2 × (2,5 m × 5 m) = 25 m² → 50 % = 12,5 m²
- Randzone unter 1 m (Kriechbereich): 0 m²
- Wohnfläche gesamt: 37,5 m² statt 50 m² Grundrissfläche
Balkone und Terrassen: Anteilige Anrechnung
Außenbereiche werden nach WoFlV nur anteilig angerechnet:
| Außenbereich | Anrechenbar | Bandbreite |
|---|---|---|
| Balkon | ¼ bis ½ der Fläche | 25–50 % |
| Terrasse | ¼ bis ½ der Fläche | 25–50 % |
| Loggia (eingezogen, überdacht) | ½ der Fläche | 50 % |
| Dachterrasse (attraktiv) | Bis ½ | 50 % |
Die genaue Quote (25 oder 50 %) liegt im Ermessen — orientiert sich an Nutzbarkeit und Qualität des Außenbereichs. Im Streitfall entscheidet das Gericht.
Was nie zur Wohnfläche zählt
- Keller und Kellerräume
- Heizungsräume
- Waschküche
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Garage und Stellplatz
Mehr zur Wohnflächenberechnung: Wohnfläche berechnen nach WoFlV. Und was bei falscher Flächenangabe im Mietvertrag gilt: Falsche Wohnfläche im Mietvertrag.