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Wohnberechtigungsschein (WBS) und Sozialwohnungen: Wer hat Anspruch und wie geht es?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet den Zugang zu geförderten Sozialwohnungen mit deutlich niedrigeren Mieten. Wer ihn bekommt, wie man ihn beantragt, und was Vermieter über Belegungsrechte wissen müssen.

Wohnberechtigungsschein (WBS) und Sozialwohnungen: Wer hat Anspruch und wie geht es?

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Wohnberechtigungsschein (WBS) und Sozialwohnungen: Wer hat Anspruch und wie geht es?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) — auch §8-Schein — ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Person oder ein Haushalt berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Er wird von den Kommunen ausgestellt und ist in der Regel 1 Jahr gültig.

Hintergrund: In Deutschland gibt es rund 1,1 Mio. Sozialwohnungen (Stand 2025) — mit stark sinkender Tendenz. Sozialwohnungen haben Mietpreisobergrenzen, die deutlich unter dem Marktpreis liegen können.

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Der Anspruch hängt von den Einkommensgrenzen ab — diese variieren je nach Bundesland. Generelle Richtlinie (Bundesgesetz, Länder können abweichen):

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze (Jahreseinkommen)
1 Personbis 14.000–20.000 € (je nach BL)
2 Personenbis 21.000–28.000 €
4 Personenbis 30.000–40.000 €

Zusätzlich: Wer Bürgergeld/ALG II erhält, hat meist automatisch Anspruch. Schwerbehinderte, Alleinerziehende und Familien mit Kindern haben oft erhöhte Grenzen.

Wie beantragt man den WBS?

  1. Zuständiges Amt kontaktieren: Wohnungsamt, Jugendamt oder Sozialamt der Gemeinde
  2. Unterlagen zusammenstellen: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Meldebescheinigung, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder
  3. Antrag stellen — in vielen Städten online möglich
  4. WBS wird ausgestellt (Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen)

Was Vermieter über Belegungsrechte wissen müssen

Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen Belegungsrechten: Der Vermieter kann nicht frei wählen, wer einzieht — Bewerber mit WBS haben Vorrang. Belegungsrechte erlöschen nach Ablauf der Förderbindungsfrist (oft 20–30 Jahre nach dem Förderjahr). Danach ist die Wohnung wieder frei vermietbar.

Eigentümer, die Sozialwohnungen mit Belegungsrechten kaufen, müssen auf diesen Faktor bei der Renditeberechnung achten — Mietobergrenzen können deutlich unter der ortsüblichen Marktmiete liegen. Mehr zur Mietrendite: Mietrendite berechnen.

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