Ratgeber

Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen: Schritt-für-Schritt für Vermieter

Die Nebenkostenabrechnung ist jährliche Pflicht — und häufig Quelle von Mieterstreitigkeiten. Wir zeigen, wie Sie eine rechtssichere Abrechnung erstellen.

Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen: Schritt-für-Schritt für Vermieter

Nebenkostenabrechnung: Die jährliche Pflicht für Vermieter

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein. Wer zu spät ist, verliert das Recht auf Nachzahlungen. Wer Fehler macht, riskiert Klagen.

Welche Kosten sind umlegbar?

Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen: Schritt-für-Schritt für Vermieter

Nur die Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gelistet sind, dürfen auf den Mieter umgelegt werden:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung (Kaltwasser)
  • Entwässerung
  • Heizung und Warmwasser
  • Fahrstuhl
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung (Allgemeinflächen)
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeister
  • Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss
  • Sonstige Betriebskosten (vertraglich vereinbart)

NICHT umlegbar: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltungsrücklage, Leerstandskosten

Formelle Anforderungen der Abrechnung

  1. Gesamtkosten je Position — für das gesamte Gebäude
  2. Umlageschlüssel — wie wird auf die Mieter aufgeteilt? (Wohnfläche, Köpfe, Verbrauch)
  3. Anteil des Mieters — resultierende Kosten für seine Wohnung
  4. Abzug geleisteter Vorauszahlungen
  5. Ergebnis: Nachzahlung oder Rückerstattung

Muster-Abrechnung (Vereinfacht)

KostenartGebäude gesamtMieteranteil (25 %)
Grundsteuer2.400 €600 €
Wasser1.800 €450 €
Müllabfuhr960 €240 €
Gebäudeversicherung1.200 €300 €
Hausmeister2.400 €600 €
Gesamt8.760 €2.190 €
Vorauszahlungen (Mieter)- 1.800 €
Nachzahlung390 €

Fristen und Verjährung

  • Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres
  • Beispiel: Abrechnungsjahr 2025 → Abrechnung bis 31.12.2026
  • Zu spät? Mieter schuldet keine Nachzahlung mehr (BGH: kein Ausnahme!)
  • Einspruchsfrist Mieter: 12 Monate nach Zugang

Heizkosten: Besondere Regeln

Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) abgerechnet werden — mindestens 50 % verbrauchsabhängig (Zähler), maximal 70 % verbrauchsabhängig. Pauschalabrechnung nach Fläche ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

  • Nicht umlegbare Kosten eingeschlossen (Reparaturen, Verwaltung)
  • Falscher Umlageschlüssel verwendet
  • Abrechnungsjahr falsch definiert
  • Belege nicht vorgehalten (Mieter kann Einsicht verlangen)
  • Leerstandswohnungen: Kosten muss der Vermieter selbst tragen

Weiterführende Artikel: Nebenkosten: Was ist umlagefähig? | Erstmals vermieten | Vermieter-Pflichten

Teilen: