Was ist die Modernisierungsumlage?

Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter gemäß § 559 BGB die Jahresmiete um 8 % der aufgewendeten Kosten erhöhen. Voraussetzung: Es muss sich um eine echte Modernisierung handeln (Substanzverbesserung), nicht um reine Instandhaltung.
Rechenbeispiel
Modernisierungskosten für 5 Wohnungen: 100.000 €. Pro Wohnung: 20.000 €. Jahreserhöhung: 8 % × 20.000 € = 1.600 €/Jahr = 133 €/Monat pro Wohnung.
Obergrenzen
- Maximal 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren (Kappungsgrenze Modernisierung)
- In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: max. 2 €/m² in 6 Jahren
Was Mieter prüfen müssen
- Ankündigung: mind. 3 Monate vor Beginn schriftlich
- Aufstellung der Kosten nach Abschluss anfordern
- Instandhaltungsanteil herausrechnen (nicht umlagefähig)