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Modernisierungsumlage: Die 8%-Regel einfach erklärt

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete erhöhen — aber begrenzt. Wie die Modernisierungsumlage berechnet wird, welche Kosten einfließen dürfen und was Mieter fordern können.

Modernisierungsumlage: Die 8%-Regel einfach erklärt

Was ist die Modernisierungsumlage?

Modernisierungsumlage: Die 8%-Regel einfach erklärt

Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter gemäß § 559 BGB die Jahresmiete um 8 % der aufgewendeten Kosten erhöhen. Voraussetzung: Es muss sich um eine echte Modernisierung handeln (Substanzverbesserung), nicht um reine Instandhaltung.

Rechenbeispiel

Modernisierungskosten für 5 Wohnungen: 100.000 €. Pro Wohnung: 20.000 €. Jahreserhöhung: 8 % × 20.000 € = 1.600 €/Jahr = 133 €/Monat pro Wohnung.

Obergrenzen

  • Maximal 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren (Kappungsgrenze Modernisierung)
  • In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: max. 2 €/m² in 6 Jahren

Was Mieter prüfen müssen

  • Ankündigung: mind. 3 Monate vor Beginn schriftlich
  • Aufstellung der Kosten nach Abschluss anfordern
  • Instandhaltungsanteil herausrechnen (nicht umlagefähig)
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