Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist eine besondere Mietvertragsform, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist. Steigt die Inflation, steigt die Miete automatisch — entsprechend des Anstiegs des VPI. Fällt die Inflation, kann die Miete theoretisch auch sinken. Die Indexmiete ist in § 557b BGB geregelt.
Wie funktioniert die Indexmiete konkret?

Beispiel: Miete zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: 1.000 €/Monat. VPI-Ausgangswert: 110. Zwei Jahre später: VPI = 121 (+10 %).
- Neue Miete: 1.000 € × 1,10 = 1.100 €/Monat
- Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen (mit Indexnachweis)
- Gilt erst ab dem nächsten Monat nach Ankündigung
Vorteile für Vermieter
- Automatische Anpassung ohne aufwendige Vergleichsmietenprüfung
- Inflationsschutz: Bei hoher Inflation steigt die Miete automatisch
- Keine Begründungspflicht bei der Erhöhung (nur Indexnachweis nötig)
- Kein Zusammenhang mit Mietspiegel nötig
Vorteile für Mieter
- Transparente, vorhersehbare Mietentwicklung
- Kein "willkürlicher" Sprung der Miete
- Bei niedriger Inflation: Miete steigt kaum
- Bei Deflation: Miete könnte theoretisch sinken
Nachteile der Indexmiete
| Seite | Nachteil |
|---|---|
| Vermieter | Bei niedriger Inflation bleibt Miete niedrig; kein Spielraum für höhere Vergleichsmiete |
| Mieter | Bei hoher Inflation (wie 2022/2023) stieg die Miete stark; Schutz durch Kappungsgrenze entfällt! |
Wichtig: Die Kappungsgrenze (20 % / 15 % in 6 Jahren) gilt NICHT für Indexmieten. Bei hoher Inflation können die Mieten stärker steigen als bei normalen Mietverhältnissen.
Wann ist Indexmiete sinnvoll?
- Bei erwarteter mittlerer Inflation (2–3 % p.a.): Für beide Seiten fair
- Für Vermieter mit langer Halteperspektive: Verwaltungsaufwand sinkt
- Für Mieter mit langen Vertragslaufzeiten: Wenn Inflation niedrig erwartet wird
- Nicht sinnvoll: In Hochinflationsphasen für Mieter (Risiko unkontrollierter Steigerung)
Checkliste: Indexmietvertrag prüfen
- ☐ Genau prüfen: Welcher Index wird genutzt? (Muss offiz. VPI des Stat. Bundesamtes sein)
- ☐ Ausgangswert klar definiert?
- ☐ Mindestfrist zwischen zwei Anpassungen: 1 Jahr (gesetzlich)
- ☐ Keine anderen Mieterhöhungsklauseln im Vertrag (Indexmiete + normale Erhöhung = unzulässig)
- ☐ Mieterverein prüfen lassen bei Unsicherheit
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