Warum das FA oft zu hoch bewertet

Das Finanzamt nutzt das vereinfachte Bewertungsverfahren nach BewG — mit pauschalen Annahmen, die den Marktwert häufig überschätzen. Dagegen kann ein eigenes Vollgutachten eingereicht werden (§ 198 BewG).
Freibeträge 2026
- Ehegatte/eingetragener Partner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € je Kind
- Enkel: 200.000 €
- Eltern/Geschwister: 20.000 €
Familienheim steuerfrei
Das Familienheim ist erbschaftsteuerfrei, wenn Ehepartner oder Kinder die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Kinder: nur bis 200 m² Wohnfläche.
Gegengutachten lohnt sich
Kosten: 1.500–3.000 €. Wenn FA-Wert um 20 % zu hoch ist, spart das Gutachten bei 500.000 € Immobilienwert und Steuersatz 19 %: ca. 19.000 € Steuer. Rentiert sich fast immer.