Immobilienbewertung: 3 Verfahren im Vergleich (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert)
Warum ist die Immobilienbewertung wichtig?
Ob Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Finanzierung — die Wertermittlung einer Immobilie ist in vielen Lebenssituationen unverzichtbar. In Deutschland gibt es drei anerkannte Bewertungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist das marktnahste Verfahren. Es basiert auf den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Besonders geeignet für: Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke.
Beispiel: 15 vergleichbare 3-Zimmer-Wohnungen wurden für durchschnittlich 2.800 EUR/m² verkauft. Ihre 75-m²-Wohnung wird mit Zu- und Abschlägen bewertet — ergibt ca. 210.000 EUR.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren beantwortet: Welchen Wert hat die Immobilie als Einnahmequelle? Es basiert auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, kapitalisiert über den Liegenschaftszinssatz. Geeignet für: vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 48.000 EUR Jahresnettomiete, 12.000 EUR Bewirtschaftungskosten. Reinertrag 36.000 EUR. Bei 4,5 % Liegenschaftszins und 40 Jahren Restnutzungsdauer: Ertragswert ca. 720.000 EUR.
Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren fragt: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten? Berechnung: Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) + Gebäudewert (Normalherstellungskosten × Fläche, minus Alterswertminderung), multipliziert mit Marktanpassungsfaktor.
Beispiel: EFH (Baujahr 2005, 150 m²) auf 500-m²-Grundstück. Bodenwert: 100.000 EUR. Gebäudewert: 216.000 EUR (nach Alterswertminderung). Marktanpassung 1,1 = 347.600 EUR.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Vergleichswertverfahren | Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
|---|---|---|---|
| Geeignet für | Wohnungen, Grundstücke | Vermietete Objekte, Gewerbe | Eigengenutzte EFH, Sonderobjekte |
| Grundlage | Vergleichspreise | Mieteinnahmen | Herstellungskosten |
| Vorteil | Marktnah | Bildet Rendite ab | Ohne Vergleichsdaten möglich |
| Nachteil | Braucht Vergleichsfälle | Abhängig von Mietannahmen | Kann vom Markt abweichen |
Wann kommt welches Verfahren zum Einsatz?
- Finanzamt (Erbschaft/Schenkung): Bevorzugt Vergleichswert, alternativ Sachwert.
- Bankfinanzierung: Sachwert für Eigennutzung, Ertragswert für Kapitalanlagen.
- Gerichtliche Gutachten: Oft mehrere Verfahren kombiniert.
- Verkauf: Makler orientieren sich am Vergleichswert.
Online-Bewertung vs. Gutachter
Online-Tools liefern eine erste Orientierung (±15–20 % Genauigkeit). Ein zertifizierter Sachverständiger liefert ein Vollgutachten (Kosten: 1.500–3.000 EUR) mit Bestand vor Gericht und Finanzamt. Für Streitfälle ist ein professionelles Gutachten unverzichtbar.
FAQ
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Kurzgutachten: 500–1.000 EUR. Vollgutachten: 1.500–3.000 EUR, je nach Komplexität.
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
Rechtlich keine feste Frist. Praxis: 12 bis 24 Monate, danach Aktualisierung empfohlen.
Welches Verfahren nutzt das Finanzamt?
Ein vereinfachtes Verfahren nach Bewertungsgesetz (BewG). Oft höhere Werte als am Markt — ein Gegengutachten kann sich lohnen.
Kann ich selbst bewerten?
Eine grobe Einschätzung ist möglich (Vergleichspreise, Bodenrichtwert, Online-Rechner). Für verbindliche Anlässe ersetzen diese kein professionelles Gutachten.
Fazit
Die drei Bewertungsverfahren ergänzen sich gegenseitig. Das Vergleichswertverfahren liefert den marktnahsten Wert, das Ertragswertverfahren die Investorenperspektive und das Sachwertverfahren eine substanzbasierte Untergrenze. Bei wichtigen Entscheidungen lohnt sich eine professionelle Wertermittlung.
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