Warum Vermieter eine Haftpflichtversicherung brauchen

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie für die Sicherheit des Gebäudes und des Grundstücks verantwortlich. Verletzt sich ein Besucher, Mieter oder Passant wegen eines Mangels — zum Beispiel durch Schnee auf dem Gehweg, eine defekte Treppe oder eine fallende Dachziegel — haften Sie persönlich. Ohne Versicherung können das schnell sechsstellige Beträge werden.
Was die Vermieter-Haftpflicht deckt
- Personenschäden durch Mängel am Gebäude (z. B. Sturz auf nicht geräumtem Gehweg)
- Sachschäden durch Gebäudemängel (z. B. Wasserschaden beim Nachbarn durch defektes Rohr)
- Vermögensschäden (z. B. Mieter kann nicht arbeiten wegen Gebäudemangel)
- Kosten für Rechtsverteidigung (auch wenn der Anspruch unberechtigt ist)
Was sie NICHT deckt
- Schäden, die durch Mieter verursacht wurden (das ist deren Haftpflicht)
- Schäden am eigenen Gebäude (dafür: Wohngebäudeversicherung)
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Winterdienst: Sorgfaltspflicht des Vermieters
Besonders oft unterschätzt: Die Verkehrssicherungspflicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Gehweg vor dem Gebäude zu räumen und zu streuen — oder diese Pflicht vertraglich auf den Mieter zu übertragen (im Mietvertrag!). Wird der Gehweg nicht geräumt und jemand stürzt, haftet der Vermieter — unabhängig davon, ob der Mieter hätte räumen sollen, wenn es im Vertrag nicht geregelt ist.
Was die Versicherung kostet
| Objekt | Jahresprämie (ca.) |
|---|---|
| 1 Wohnung / 1 Haus | 60–150 € |
| Mehrfamilienhaus bis 6 WE | 150–400 € |
| Größere Wohnanlage | 400–2.000 € |
Viele private Haftpflichtversicherungen decken Grundstückeigentum bis zu einer bestimmten Größe mit ab — prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag. Mehr zur Verwaltung als Vermieter: Immobilien selbst verwalten.