Viele Umbaumaßnahmen am Eigenheim lassen sich ohne Baugenehmigung durchführen — aber nicht alle. Die genauen Grenzen hängen vom Bundesland ab. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Rückbauanordnungen und Bußgelder.
Was ist generell genehmigungsfrei?

In den meisten Bundesländern sind folgende Maßnahmen genehmigungsfrei:
- Innenrenovierungen (Tapeten, Böden, Streichen)
- Schönheitsreparaturen generell
- Einbauküche, Badezimmerumbau ohne Grundrissveränderung
- Fenster und Türen erneuern (gleiches Format, keine Grundrissänderung)
- Dachsanierung ohne Veränderung der Dachform
- Heizkörper und Sanitäranlagen tauschen
- Solaranlage (unter bestimmten Größen)
Was ist in vielen BL anzeigepflichtig (kein Antrag, aber Meldung)?
- Gartenhaus und Schuppen bis 10–50 m² (je nach BL)
- Überdachungen, Carports bis bestimmter Fläche
- Terrassen bis bestimmter Ausdehnung
- Kleinere Anbauten bis bestimmter Grundfläche
Was braucht IMMER eine Baugenehmigung?
- Tragende Wände entfernen oder verändern
- Dachausbau und Gauben
- Anbau an das Gebäude
- Nutzungsänderungen (Wohnen zu Gewerbe, Dachboden zu Wohnraum)
- Errichtung von Gebäuden (Garage, Nebengebäude über Freigrenzen)
- Wesentliche Fassadenveränderungen in manchen Gebieten
Was passiert bei illegalem Umbau?
- Bußgeld: 500–50.000 € je nach Schwere und Bundesland
- Rückbauanordnung: Das Baurechtsamt kann verlangen, den Umbau rückgängig zu machen
- Versicherungsschutz: Bei illegalem Umbau kann die Gebäudeversicherung im Schadensfall ablehnen
- Verkaufsproblem: Illegale Anbauten müssen beim Verkauf offenbart werden — senken den Wert und können Kaufabsage auslösen
Praxis-Tipp: Im Zweifel fragen
Viele Baurechtsämter bieten kostenlose telefonische Vorabberatung an. Ein kurzes Gespräch klärt oft, ob eine Genehmigung nötig ist — und spart im Streitfall viel Geld.