Grundsteuerbescheid zu hoch — was können Sie tun?
Seit der Grundsteuerreform 2025 haben viele Eigentümer erheblich höhere Grundsteuerbescheide erhalten. Manche Steigerungen sind berechtigt — andere beruhen auf Fehlern in den Grundlagen. Ein Einspruch ist möglich und lohnt sich bei klaren Fehlern.
Hintergrund: Die Grundsteuerreform 2025

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alten Einheitswerte für verfassungswidrig. Bis 2025 mussten alle Bundesländer die Grundsteuer neu berechnen. Drei Modelle existieren:
- Bundesmodell: Auf Basis von Bodenwert, Fläche, Gebäudeart und Lage (11 Bundesländer)
- Abweichendes Bayern-Modell: Nur Fläche zählt, kein Wert
- Abweichendes Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Eigene Wertansätze
Häufige Fehler in der Grundsteuerfestsetzung
- Falsche Grundstücksfläche (Flächenmessung fehlerhaft)
- Falsche Wohnfläche (Keller als Wohnraum gezählt)
- Falsches Baujahr angesetzt
- Falsche Gebäudeart (Einfamilienhaus als Mehrfamilienhaus klassifiziert)
- Doppelzählung von Flächen
- Falscher Bodenrichtwert zugeordnet
Wann können Sie Einspruch einlegen?
Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung möglich. Achtung: Das ist der Finanzamts-Bescheid, nicht der Gemeinde-Bescheid.
Den Grundsteuer-Zahlungsbescheid der Gemeinde können Sie ebenfalls anfechten, aber die Prüfung der Berechnungsgrundlagen liegt beim Finanzamt.
Wie legen Sie Einspruch ein?
- Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts genau lesen
- Angaben auf Plausibilität prüfen (Fläche, Baujahr, Gebäudeart)
- Fehler dokumentieren
- Schriftlichen Einspruch beim Finanzamt einlegen (formlos, aber schriftlich)
- Begründung nachreichen (Frist setzen lassen)
Muster Einspruch (Kurzform)
"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid vom [Datum] ein. Aktenzeichen: [AZ]. Begründung: [folgt]. Bitte teilen Sie mir die Frist für die Begründungseinreichung mit."
Musterklagen: Was läuft vor den Gerichten?
Mehrere Einsprüche und Klagen gegen die neue Grundsteuer laufen bundesweit. In Bayern, Hessen und anderen Ländern wurden Verfassungsbeschwerden eingereicht. Empfehlung der Steuerberater: Einspruch einlegen und auf Musterentscheidungen verweisen (ruhendes Verfahren beantragen).
Checkliste: Grundsteuerbescheid prüfen
- Grundstücksfläche im Bescheid mit Grundbuch vergleichen
- Wohnfläche prüfen (DIN-konforme Berechnung)
- Gebäudeart korrekt? (EFH, ZFH, Mehrfamilienhaus)
- Baujahr stimmt?
- Bodenrichtwert korrekte Zone zugeordnet?
- Monatsfrist für Einspruch einhalten!
- Steuerberater hinzuziehen bei komplexen Objekten