Ratgeber

Untermiete: Wann ist sie erlaubt, was muss der Vermieter dulden?

Wer einen Teil der Wohnung untervermieten will, braucht in der Regel die Erlaubnis des Vermieters — aber nicht immer. Wann der Vermieter zustimmen muss und was ohne Erlaubnis droht.

Untermiete: Wann ist sie erlaubt, was muss der Vermieter dulden?

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Grundregel: Teiluntervermietung (nur ein Zimmer, Sie bleiben Hauptmieter) — der Vermieter muss in vielen Fällen zustimmen. Volluntervermietung (ganze Wohnung, Sie ziehen aus) — der Vermieter muss nicht zustimmen, darf es im Regelfall sogar verbieten.

Teiluntervermietung: Wann muss der Vermieter zustimmen?

Untermiete: Wann ist sie erlaubt, was muss der Vermieter dulden?

Nach § 553 BGB haben Mieter Anspruch auf Erlaubnis zur Teiluntervermietung, wenn:

  • Ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. finanzielle Schwierigkeiten, neue Lebenspartner, Arbeit im Ausland)
  • Kein wichtiger Grund dagegen spricht (z. B. unzumutbare Überbelegung)
  • Keine Person einziehen soll, die dem Vermieter unzumutbar ist

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne ausreichenden Grund, kann der Mieter auf Zustimmung klagen — oder das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.

Volluntervermietung: Was der Vermieter verbieten kann

Die vollständige Untervermietung (Sie selbst ziehen aus, Untermieter übernimmt die ganze Wohnung) bedarf immer der Erlaubnis des Vermieters — und dieser kann sie grundsätzlich ablehnen. Ohne Erlaubnis:

  • Abmahnung möglich
  • Fristlose Kündigung bei hartnäckiger Weigerung

Besonderheit: AirBnB und Kurzzeitvermietung

Kurzzeitvermietung über AirBnB oder ähnliche Plattformen ist besonders heikel:

  • In der Regel braucht es die Erlaubnis des Vermieters
  • Städte wie Berlin, München und Hamburg haben eigene Zweckentfremdungsverbote — ohne Genehmigung drohen Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Wird die Wohnung mehrheitlich für Touristen genutzt, kann der Vermieter fristlos kündigen

Was muss der Untermietvertrag enthalten?

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Beschreibung des untervermieteten Raums
  • Mietbeginn und -dauer (befristet oder unbefristet)
  • Höhe der Untermiete (inkl. Nebenkosten-Regelung)
  • Pflichten des Untermieters (Hausordnung, Schlüssel, Haftung)

Achtung: Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die der Untermieter verursacht. Mehr zu Mieterrechten: Mietminderung: Wann und wie?

Teilen: