Sanierungspflichten nach GEG beim Kauf

Wer ein Wohngebäude kauft, das mindestens 30 Jahre alt ist, muss innerhalb von 2 Jahren folgende Maßnahmen umsetzen:
- Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke (mind. 0,14 W/m²K)
- Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen
- Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen
Heizungspflicht ab 2024
Seit 2024 müssen neue Heizungsanlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Wärmepumpe, Pellets, Wärmenetz). Ausnahmen: Umbauten in Gebäuden mit bestehenden Fernwärme-/Gasnetzanschlüssen bis 2045.
Förderung
- BEG (Bundesförderung Effizienzgebäude): bis 70 % Förderquote für Wärmepumpen
- KfW-Darlehen für energetische Sanierung
- Steuerliche Förderung: 20 % der Sanierungskosten als Steuerbonus (max. 40.000 €)